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Aktuelles

RSF1-REDAKTION

Dankeskarte aus Berlin



Wir danken dem Herrn Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland
Christian Wulff
für seine Zeilen und wünschen ihm viel Erfolg.

Andreas Oscar



Interview vom 7. August 2010 mit Andreas Oscar in Bearbeitung...

Aktuelles Thema

Thema: Mobbing

Niedertracht kennt keine Grenzen. Offensichtlich sind Mobbing-Attacken zu einer Art Volkssport geworden. Die Vorgehensweisen werden immer subtiler, immer gemeiner und sind nicht nur darauf ausgerichtet, einem anderen Menschen zu schaden, sondern ihn zu vernichten.

Eine besonders hinterhältige Methode des Mobbings ist das gezielte Streuen von Unwahrheiten. Das nennt man Rufmord. Im Wort Rufmord ist das Wort "Mord" enthalten. Der Täter handelt in voller Absicht, gezielt und mit Überlegung seinem Opfer nachhaltig zu schaden, einen Anderen ständig zu schikanieren, zu quälen und zu verletzen. Durch die Verbreitung falscher Tatsachen soll das Opfer in die soziale Isolation getrieben werden. Wenn man herausfindet, von wem diese Art von Mobbing ausgeht, dann sollte man einen Anwalt einschalten. Eventuell sind sogar Schadenersatzforderungen möglich.

Als Beweisgrundlage gilt ein sogenanntes Mobbing-Tagebuch. Dort sollten alle Vorkommnisse eingetragen werden, und zwar täglich. Hat sich an einem Tage nichts weiter ereignet, sollte für diesen Tag der Eintrag "keine Vorkommnisse" erfolgen.

Was ist Mobbing?
Mobbing bedeutet "jemanden anpöbeln, angreifen, attackieren". Ziel ist Ausgrenzung oder Vertreibung. Mobbing macht physisch und/oder psychisch krank und zerstört das Selbstwertgefühl.

Mobbing ist gekennzeichnet durch konfliktbelastete bzw. feindliche Kommunikation durch Worte bzw. Gesten und durch regelmäßige Angriffe auf eine Person über längere Zeit.

Wenn der Konflikt eskaliert...
Es gibt eine Reihe von Anzeichen dafür, dass ein Konflikt nicht mehr ohne Hilfe von Außenstehenden gelöst werden kann. Wenn Sie bereits unter Schlafstörungen leiden, wenn ein Gefühl der Hilflosigkeit Sie nicht mehr loslässt, wenn Ihr Selbstwertgefühl und Ihr Selbstvertrauen schwinden, wenn Sie sich immer unsicherer und sprachloser fühlen, oder wenn Sie einfach selbst den Eindruck haben, dass Sie mit der Konfliktsituation alleine nicht mehr fertig werden, dann läuten bereits die Alarmglocken.

Ein sicheres Alarmzeichen ist es auch, wenn eine der Konfliktparteien im Zuge einer Auseinandersetzung öffentlich bloßgestellt oder blamiert wird. In diesem Fall besteht große Gefahr, dass der Konflikt bösartig wird und wirklich schlimme Folgen haben könnte.

Auf jeden Fall ist gegen Mobbing etwas zu unternehmen. Es wird allen Betroffenen ausdrücklich empfohlen, dem Täter Grenzen zu setzen und dem Mobber frühestmöglichst ein klares "Stopp" zu signalisieren. Ansonsten könnte sich der Täter bestätigt darin fühlen, ruhig weiter mobben zu können.

Die Gegenwehr hat eine zweifache Wirkung:
1) Sie bewirkt eine innere Umkehr beim Betroffenen, weil er sich nicht mehr als wehrloses Opfer fühlt.
2) Durch diese Aktion wird dem oder den Mobbern das Ende des "leichten Spiels"
signalisiert.

Es ist allerdings damit zu rechnen, dass das erste Anzeichen einer Gegenwehr voraussichtlich zu einer Veränderung der Situation führt, bei der eine Eskalation wahrscheinlich ist.
Der Zusammenschluss mehrerer Betroffener und der Kontakt zu den dafür zuständigen Behörden kann dabei eine große Hilfe sein.

Eine sehr gute Art, sich gegen vorsätzliches Mobbing zu wehren, ist auch, ein Mobbing-Tagebuch online auf einer eigenen Website zu führen. Damit macht man nicht nur die Öffentlichkeit auf den Fall aufmerksam, sondern startet damit auch eine Art "Selbsthilfegruppe", die anderen Betroffenen Mut macht.

Rechtlich gesehen erfüllen Rufmord und Verleumdung den Tatbestand einer strafbaren Handlung. Mobbing ist der teuerste Auslöser für Krankheiten.

Monate- oder sogar jahrelange Psychoterror-Aktivitäten sind in Österreich seit dem

1. Juli 2009

im Strafgesetzbuch verankert. Die Straftat wird unter dem Titel "Beeinträchtigung der Lebensführung" zusammengefasst. Er schafft die rechtliche Grundlage für das Einschreiten gegen Personen, die andere unablässig verfolgen. Bisher hat die Polizei erst einschreiten können, wenn ein Opfer tätlich angegriffen wurde. Mit dem neuen Gesetz kann nun auch das gezielte Verfolgen bestraft werden. Bei einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.


siehe auch Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:

Vorsätzliche Körperverletzung (§ 223 StGB)
Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
Nötigung (§ 240 StGB)
Beleidigung (§ 185 StGB § 192 StGB)
Üble Nachrede (§186 StGB)
Verleumdung (§187 StGB)


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